1. Kontaktaufnahme: - Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei uns an. - Wir nehmen einige Basisdaten von Ihnen auf bzw. melden uns bei Ihnen, um die Basisdaten zu erheben (Adresse, Anliegen, Terminwunsch etc.).- Sie erhalten einen Termin, den Sie bestätigen und der für Sie reserviert wird.- Sollten Sie in der Zwischenzeit zeitnaher einen Termin in einer anderen Praxis erhalten oder sollte sich Ihr Anliegen erledigt haben, bitten wir um Rückmeldung per E-mail mindestens drei Werktage vor Termin, damit wir diesen freischalten und anderweitig vergeben können.- Wir behalten uns die Erhebung eines Ausfallhonorars vor, wenn Sie zum Termin nicht erscheinen bzw. diesen nicht rechtzeitig absagen. 2. Erstkontakt in der Praxis: Was müssen Sie zur ersten Sitzung mitbringen? Ihre gültige Krankenversicherungskarte (Seit Januar 2013 benötigen Sie keine(!) Überweisung)Achtung:die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte ist mit Beginn eines jeden neuen Quartals notwendig!!
4. Was kommt in der ersten Sitzung auf Sie zu? Neben dem ersten Kennenlernen, d.h. Sie machen sich ein Bild davon, ob Sie mit der/dem Therapeut*in harmonieren (ob die „Chemie“ stimmt), wird besprochen, welche Erkrankung/ Beschwerden/ Probleme Sie haben, wie sehr Sie darunter leiden, wie lange sie schon bestehen und letztendlich ob es eine Krankheit/Beschwerde ist, welche vom Rahmen des Leistungskataloges der GKV abgedeckt ist oder ob es sich um einen psychologischen Beratungsfall handelt, den die Kasse nicht übernimmt. Das heißt, es wird die Diagnose und Indikation durch den Therapeuten festgestellt. Sind dann Diagnose und Indikation gestellt und die „Chemie“ stimmt auch, dann geben wir Ihnen, zum tieferem Einblick bezüglich der Entwicklung Ihrer Beschwerden, einen Fragebogen mit. Zu Hause haben Sie dann in aller Ruhe die Möglichkeit, die Fragen zu bearbeiten, wozu Sie sich ausreichend Zeit nehmen sollten.
5. Formales Vom Gesetzgeber ist zwingend Folgendes vorgeschrieben: Sie bekommen von uns ein Formular namens „Konsiliarbericht“. Damit müssen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen (i.d.R. den Hausarzt), um vor Psychotherapiebeginn abzuklären, ob zunächst körperliche Leiden abzuklären sind.
Sobald Sie uns dann Konsiliarbericht und Fragebogen zurück gegeben und wir ihn bearbeitet und Sie den Antrag auf Psychotherapie unterschrieben haben, führen wir für Sie das Antragsverfahren durch. Sie erhalten dann die Leistungszusage Ihrer Krankenkasse, und wir können mit Ihrer Psychotherapie beginnen. Vielleicht mutet der oben beschriebene Vorgang etwas kompliziert an. Ist er es aber in der Praxis nicht.
6. Noch etwas sehr wichtiges sollten Sie beachten: Wichtig! Bitte beachten Sie unbedingt! Wir sind eine reine Bestell-Praxis. Das heißt, einen mit Ihnen vereinbarten Termin halten wir auch nur für Sie breit. Deswegen haben wir eine Absagefrist von drei Werktagen! Diese sollte dann auch einhalten werden. Wenn nicht, müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar berechnen.
7. Wartezeiten Wir sind bemüht, Ihnen alsbald einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen. Bedenken Sie aber bitte, dass es eine Reihe von Dingen gibt, die dazu führen, dass Sie nicht sofort mit Ihrer Psychotherapie beginnen können. So müssen Sie zunächst die Zeit für die Indikations- und Antragsstellung berücksichtigen. Diese kann (je nach Krankenkasse) zwischen 2 und 4 Wochen betragen. Dann ist auch enscheidend, wie zeitlich flexibel Sie selbst sind. In der Regel dauert es länger, einen Therapieplatz am Nachmittag zu bekommen, da die meisten Patienten auch berufstätig sind. So kann es durchaus sein, dass wir zwar freie Therapieplätze haben, aber Sie zu dieser Zeit nicht kommen können. Dann entsteht dadurch eine Wartezeit. Diese läßt sich nicht von vorherein immer festlegen, weil laufende Therapien mal länger aber auch mal kürzer als geplant verlaufen können.
Bitte bedenken Sie auch, dass nicht jede probatorische Sitzung automatisch zur Therapie führt. Hier wird eben erst mal festgestellt, um was für ein Symptom/Problem es geht und ob unsere Behandlungmethode für Sie die richtige ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Übermittlung
Ihrer Daten Ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung als gewahrt sehen und
uns ausdrücklich erlauben, Ihre Daten vorläufig, zum Zweck eines
Erstgesprächs sowie einer späteren Behandlung, speichern dürfen! Dies gilt sowohl für diesbezügliche telefonische Mitteilungen als auch für Daten, die Sie uns per E-mail übermitteln. Ihre Zustimmung sehen wir als gegeben an, wenn Sie uns übers Telefon, über die Kontaktseite oder das Onlineformular persönliche Daten mitteilen.